Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsdienst Ursula von Nollendorf, nachfolgend Übersetzungsdienst genannt, und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzungsdienst nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzungsdienst rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungsweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsdienst rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzungsdienst eventuelle Fehler beseitigen kann; die Übersetzung wird in diesem Fall durch einen zweiten Übersetzer auf Stundenbasis Korrektur gelesen; Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. 3.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzungsdienst bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Aufraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). 3.3 Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsdienstes. 3.4 Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzungsdienst frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

4.1 Der Übersetzungsdienst behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel. 4.2 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. 4.3 Beseitigt der Übersetzungsdienst die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

5.1 Der Übersetzungsdienst haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzungsdienst trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Haftpflichten. 5.2 Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzungs- dienst auf Ersatz eines nach Nr. 5.1 Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadenser-satzanspruchs möglich. 5.3 Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5.1 und 5.2 gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5.4 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzungsdienst wegen Mängeln aus der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. 5.5 Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 624a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs.1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

Der Übersetzungsdienst verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

7.1 Der Übersetzungsdienst ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. 7.2 Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzungsdienst dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.

8. Vergütung

8.1 Die Rechnungen des Übersetzungsdienstes sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. 8.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 8.3 Der Übersetzungsdienst hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzungsdienst kann statt der tatsächlich angefallenen Aufwendungen eine Pauschale von 10% des Auftrageswertes (netto), höchstens aber 20,00 EUR, ansetzen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig zusätzlich berechnet. Der Übersetzungsdienst kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzungsdienst kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist. 8.4 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreiten die jeweils geltenden Sätze der Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

9.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsdienstes. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. 9.2 Der Übersetzungsdienst behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzungsdienst die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzungsdienst mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht

11.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Neuss. 11.2 Die Vertragsprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.




URSULA von NOLLENDORF
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